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Praktische Informationen gibt diese Broschüre Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für den Umgang mit einer beschäftigten Person, die länger oder wiederholt – über sechs Wochen im Laufe eines Jahres – arbeitsunfähig war. Dazu ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein gesetzlich gefordertes Instrument zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
Soll ein BEM gelingen, dann erfordert dies klare Botschaften und ein engagiertes, achtsames und vertrauensvolles Handeln der Führungskräfte, damit Beschäftigte über ihr gesamtes Arbeitsleben gesund, leistungsfähig und zufrieden bleiben. Davon profitiert sowohl die BEM-berechtigte Person als auch der Betrieb.
Die DGUV Information 206-031 "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung“ hilft bei der Durchführung eines BEM.
25. Januar 2024