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Unternehmen, die der BG BAU angehören, können über ihren Extranet-Zugang über anstehende Bauarbeiten und Baustellen informieren. Diese freiwillige digitale Meldung bringt eine Reihe von Vorteilen:
▸ Die Lage der Baustelle sowie die Adressen der drei nächstgelegenen Durchgangsärztinnen oder -ärzte werden in einer Karte dargestellt.
▸ Sie haben die Möglichkeit, direkt einen Baustellenaushang mit den genannten Informationen (einschließlich Kartendarstellung) auszudrucken.
▸ Weitere Meldungen an die BG BAU wie zum Beispiel über den Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005) oder über Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV Regel 101-004) können Sie direkt aus der Baustellenmeldung heraus durchführen.
▸ Ebenso können Sie eine Asbestsanierung an die zuständige Behörde nach TRGS 519 oder Druckluftarbeiten gemäß Druckluftverordnung melden.
8. Januar 2024