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Betriebe können zur Entlastung der Rettungsdienste beitragen, indem sie nicht bei jedem Arbeitsunfall den Krankenwagen rufen. Bei leichten Verletzungen und stabilem Kreislauf reicht es aus, die Betroffenen zum nächsten Durchgangsarzt zu bringen – etwa durch Kolleginnen und Kollegen oder ein Taxi. Die anfallenden Fahrtkosten werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft erstattet.
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8. Juli 2024