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Die Originalausfertigung mit Siegel und Unterschrift entfällt. Damit kann die UB vervielfältigt oder digital vom Unternehmer weitergegeben werden. Die Bescheinigung kann zudem direkt im Unternehmensportal „meine BG BAU“ abgerufen werden. Hierfür kann die Echtheit der Unbedenklichkeitsbescheinigung mithilfe eines QR-Codes oder über die Eingabe mit Link und Code überprüft werden. Der Hauptunternehmer scannt den QR-Code auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung, vergleicht die Daten und speichert den Nachweis der Echtheitsprüfung ab. Um einer möglichen Haftung vorzubeugen, ist es ab sofort für den Auftraggeber zwingend notwendig, die UB zusammen mit dem Nachweis der Echtheitsprüfung zur Schuldbefreiung (Exkulpation) der BG BAU im Haftungsfall vorzulegen.
5. September 2023