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Menschen, die viel draußen arbeiten, sind berufsbedingt der ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne ausgesetzt und müssen Haut und Augen schützen. Warum? Weil eine langjährige intensive Einwirkung von Sonnenlicht chronische Hautveränderungen verursacht und zu schweren Erkrankungen wie weißem Hautkrebs führen kann. Aber auch die Augen sind durch die UV-Strahlung gefährdet. Möglich sind Lichtempfindlichkeit, Entzündungen oder grauer Star, der Betroffene unbehandelt blind machen kann. So weit muss es aber nicht kommen: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie einiges tun, um die Haut und Augen Ihrer Beschäftigten zu schützen – und das mit einfachen, wirksamen Maßnahmen.
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie fasst die Risiken am Einsatzort zusammen und legt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen fest, mit denen Beschäftigte gesundheitliche Langzeitfolgen vermeiden können (siehe Checkliste). Achten Sie darauf, dass die festgelegten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dann ist ein effektiver Schutz möglich.
Tipp: Lassen Sie sich von Herstellern Kleidung zur Anprobe schicken und wählen Sie die Bekleidung und das Sonnenschutzmittel gemeinsam mit Ihren Beschäftigten aus. Das fördert die Akzeptanz und die Nutzung der Produkte.
Anschubhilfe: Nutzen Sie die UV-Schutz-Pakete der BG BAU (solange der Vorrat reicht).
Einmal im Jahr müssen Unternehmen ihre Beschäftigten zum Thema UV-Strahlung unterweisen. Erinnern Sie dabei an alles Wichtige rund um die Gefährdung durch die UV-Strahlung und die notwendigen Schutzmaßnahmen, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben. Zusätzlich kann am Einsatzort ein Aushang auf die wichtigsten Maßnahmen zum Sonnenschutz hinweisen.
Besonders hoch ist die Gefährdung in den Monaten April bis September zwischen 11 und 16 Uhr (siehe Infografik). Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Gefahrenindex, der über die Intensität der natürlichen ultravioletten Strahlung informiert. Je höher der UV-Index, desto stärker ist die schädigende Wirkung der Sonnenstrahlen. Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Achtung: Auch bei bedecktem Himmel kann die Intensität der UV-Strahlung hoch sein und Haut und Augen schädigen. Den aktuellen Tageswert inklusive Drei-Tages-Prognose gibt es unter www.uv-index.de beim Deutschen Wetterdienst.
Weitere Informationen:
www.bgbau.de/uv-schutz
Sie investieren in Sonnenschutz? Wir erstatten Ihnen bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Für die Verschattung von Arbeitsplätzen wurden die Fördermöglichkeiten sogar erweitert: Alles, was Schatten spendet, kann bezuschusst werden.
Bei intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung müssen Sie Ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, vorausgesetzt sie arbeiten von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr an mindestens 50 Arbeitstagen jeweils wenigstens eine Stunde im Freien. Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU unterstützt mit Beratung und Vorsorgeangeboten.
5. September 2023