Grafik zum UV-Index in Form einer Sonne, die in Monate unterteilt ist. Der UV-Index zeigt pro Monat und Tageszeit, wann die Gefahr vor UV-Strahlung am Größten ist.
Bild: Florian Perez - xmedias GmbH
Sicher arbeiten

Damit die Sonne nicht krank macht

Im Frühling und Sommer ist die ultraviolette Strahlung der Sonne hoch. Das kann für Augen und Haut schnell gefährlich werden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung schützen. Wir geben Tipps, wie dies gelingt.

Menschen, die viel draußen arbeiten, sind berufsbedingt der ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne ausgesetzt und müssen Haut und Augen schützen. Warum? Weil eine langjährige intensive Einwirkung von Sonnenlicht chronische Hautveränderungen verursacht und zu schweren Erkrankungen wie weißem Hautkrebs führen kann. Aber auch die Augen sind durch die UV-Strahlung gefährdet. Möglich sind Lichtempfindlichkeit, Entzündungen oder grauer Star, der Betroffene unbehandelt blind machen kann. So weit muss es aber nicht kommen: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie einiges tun, um die Haut und Augen Ihrer Beschäftigten zu schützen – und das mit einfachen, wirksamen Maßnahmen.
 

Frühzeitig planen und konsequent umsetzen

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie fasst die Risiken am Einsatzort zusammen und legt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen fest, mit denen Beschäftigte gesundheitliche Langzeitfolgen vermeiden können (siehe Checkliste). Achten Sie darauf, dass die festgelegten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dann ist ein effektiver Schutz möglich.

Checkliste Sonnenschutz

    • zum Beispiel mit Überdachungen, Wetterschutzzelten oder Sonnensegeln.
    • bei hohem UV-Index möglichst nicht im Freien arbeiten – zumindest in der sonnenintensivsten Zeit zwischen 11 und 16 Uhr.
    • die Arbeitszeit in die kühleren Morgen- oder Nachmittagsstunden verlegen können.
    • zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung wechseln können.
    • Pausen im Schatten oder in Innenräumen verbringen können.
    • langer luftdurchlässiger Kleidung.
    • Kopfbedeckung, die auch Nacken, Ohren und Stirn schützt.
    • geeigneten UV-Schutzbrillen (DIN EN 166 oder 172) oder Visieren für Schutzhelme.
    • Sonnenschutzmittel für unbedeckte Körperstellen – mindestens Lichtschutzfaktor 30.


    Tipp: Lassen Sie sich von Herstellern Kleidung zur Anprobe schicken und wählen Sie die Bekleidung und das Sonnenschutzmittel gemeinsam mit Ihren Beschäftigten aus. Das fördert die Akzeptanz und die Nutzung der Produkte.

    Anschubhilfe: Nutzen Sie die UV-Schutz-Pakete der BG BAU (solange der Vorrat reicht).

    www.bgbau.de/uv-schutz-paket

Bewusstsein schaffen: die Unterweisung

Einmal im Jahr müssen Unternehmen ihre Beschäftigten zum Thema UV-Strahlung unterweisen. Erinnern Sie dabei an alles Wichtige rund um die Gefährdung durch die UV-Strahlung und die notwendigen Schutzmaßnahmen, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben. Zusätzlich kann am Einsatzort ein Aushang auf die wichtigsten Maßnahmen zum Sonnenschutz hinweisen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!

 

Wann ist die Sonne gefährlich?

Besonders hoch ist die Gefährdung in den Monaten April bis September zwischen 11 und 16 Uhr (siehe Infografik). Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Gefahrenindex, der über die Intensität der natürlichen ultravioletten Strahlung informiert. Je höher der UV-Index, desto stärker ist die schädigende Wirkung der Sonnenstrahlen. Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Achtung: Auch bei bedecktem Himmel kann die Intensität der UV-Strahlung hoch sein und Haut und Augen schädigen. Den aktuellen Tageswert inklusive Drei-Tages-Prognose gibt es unter www.uv-index.de beim Deutschen Wetterdienst.
 

Weitere Informationen:
www.bgbau.de/uv-schutz

Grafik zum UV-Index in Form einer Sonne, die in Monate unterteilt ist. Der UV-Index zeigt pro Monat und Tageszeit, wann die Gefahr vor UV-Strahlung am Größten ist.
Bild: Florian Perez - xmedias GmbH

Arbeitsschutzprämie

Sie investieren in Sonnenschutz? Wir erstatten Ihnen bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Für die Verschattung von Arbeitsplätzen wurden die Fördermöglichkeiten sogar erweitert: Alles, was Schatten spendet, kann bezuschusst werden.

www.bgbau.de/uv-praemien

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung müssen Sie Ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, vorausgesetzt sie arbeiten von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr an mindestens 50 Arbeitstagen jeweils wenigstens eine Stunde im Freien. Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU unterstützt mit Beratung und Vorsorgeangeboten.

www.amd.bgbau.de

5. September 2023

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf