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Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung gelten seit 20. Dezember 2025 erweiterte Pflichten für Bau- und Handwerksbetriebe. Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie traten wesentliche Änderungen in Kraft. Neu ist eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten auch im niedrigen und mittleren Risikobereich – eine entsprechende Zulassung war bisher nur für Tätigkeiten mit hohem Risiko erforderlich.
Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:
Bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest müssen Unternehmen alle eingesetzten Beschäftigten künftig namentlich melden und deren Qualifikations- sowie Vorsorgenachweise vorlegen. Die BG BAU unterstützt Betriebe mit Beratung, Weiterbildung und praxisnahen Handlungshilfen.
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Zusammen gegen Asbest
6. März 2026