Titelbild des Leifadens „Asbest“ der BG BAU: Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch ein Gebäude, in dem Asbest verbaut wurde.
Bild: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU
In Kürze

Neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

Neue Gefahrstoffverordnung sorgt seit Dezember 2025 für erweiterte Genehmigungs- und Meldepflichten bei Asbestarbeiten für Bauunternehmen.

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung gelten seit 20. Dezember 2025 erweiterte Pflichten für Bau- und Handwerksbetriebe. Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie traten wesentliche Änderungen in Kraft. Neu ist eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten auch im niedrigen und mittleren Risikobereich – eine entsprechende Zulassung war bisher nur für Tätigkeiten mit hohem Risiko erforderlich.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest müssen Unternehmen alle eingesetzten Beschäftigten künftig namentlich melden und deren Qualifikations- sowie Vorsorgenachweise vorlegen. Die BG BAU unterstützt Betriebe mit Beratung, Weiterbildung und praxisnahen Handlungshilfen.

Mehr erfahren:
Zusammen gegen Asbest

6. März 2026

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