Schwerpunkt

Oben bleiben! Kein Risiko auf dem Dach

Die Zahl der Ab- und Durchsturzunfälle in der Baubranche ist unvermindert hoch – vor allem von Dächern. Ein Grund: Deren Bewirtschaftung nimmt zu. So können Bauunternehmen und Gebäudedienstleister Dacharbeiten sicher planen.

Zwei Trends sind für die Bauwirtschaft Fluch und Segen zugleich: Dachflächen werden immer häufiger bewirtschaftet und für Photovoltaik-,Lüftungs-, Klima- und Wärmeabzugsanlagen sowie Telekommunikationseinrichtungen genutzt. Auch die Begrünung von Dachflächen nimmt zu. Dieser Trend hat zur Folge, dass die Anzahl von Ab- und Durchsturzunfällen ungemindert hoch ist: 2025 mussten die Betriebe der Branche 26 Tote in Folge von Ab- und Durchstürzen verkraften.
 

Risikoarbeitsplatz Dach

Trotz intensiver Präventionsbemühungen stellen die Fachleute der BG BAU mehrere Faktoren fest, die zu diesem hohen Unfallaufkommen beitragen. In vielen Fällen fehlten an und auf den Dächern gegen Absturz gesicherte Zugänge, Verkehrswege und Arbeitsplätze, die für Installation und spätere Inspektion und Wartung der Anlagen und Flächen nötig wären. Bestehende Dachflächen, die wirtschaftlich genutzt werden sollen, sind oft nicht für das Betreten ausgelegt oder enthalten gegen Ab- oder Durchsturz ungesicherte Bereiche.

Aufnahme der Dachflächen von oben aus Kranperspektive. Ein Teil der Lichtkuppeln ist schon mit grünen Netzen umspannt.
Wer auf Dächern arbeiten möchte, muss zuerst Absturzkanten und durchsturzgefährdete Elemente sichern.
Bild: Eric Dresler

Planungsgrundlage für eine sichere Dachnutzung 

Die Unfallversicherungsträger haben auf die Sicherheitsprobleme reagiert und mit der überarbeiteten DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ einen Regelrahmen für die Planung von Dacharbeiten nach dem Stand der Technik zusammengestellt. Darin sind abhängig von der Wartungsintensität der Dachanlagen bestimmte Ausstattungsklassen für Sicherheitseinrichtungen festgelegt. Wichtig: Für diese Ausstattung muss der Betreibende oder Auftraggebende sorgen. Das regeln die Bauordnungen der Länder. Unternehmen, die als Auftragnehmer Arbeiten an und auf Dächern übernehmen, sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Fehlen Sicherheitseinrichtungen auf dem Dach, weisen sie die Bauherrschaft darauf hin. Bis diese installiert sind, muss mit temporären Absturzsicherungen gearbeitet werden.

Unternehmen sollten sich im Zuge der Beauftragung mit Dacharbeiten folgende Fragen stellen: 

  1. Kann die Dachfläche überhaupt betreten werden und ist die Dachkonstruktion durchsturzsicher?
  2. Wie kann auf dem Dach ohne Absturzgefahr gearbeitet werden?
  3. Wie ist ein sicherer Zugang zum Dach gewährleistet?
  4. Wie erfolgt der sichere Weg über das Dach zum Arbeitsplatz?
  5. Muss Material aufs Dach transportiert werden?

Informationen einholen und Situation vor Ort begutachten

Für die Planung von Dacharbeiten müssen Unternehmensverantwortlichewissen,

  • ob die Dachfläche betret- oder begehbar ist,
  • ob sich darauf nicht durchsturzsichere Elemente befinden und diese gegen Durchsturz gesichert sind und
  • ob der Zugang und das Arbeiten ohne Absturzgefahr möglich sind. 

Bei diesen Dachelementen besteht Durchsturzgefahr:

  • Teils verschmutzte, schwer erkennbare Lichtplatten, Lichtkuppeln und Lichtbänder
  • Platten aus Faserzement oder Kunststoff
  • Glasdächer
Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!

 

Solche Informationen erhalten Unternehmen vom Auftraggeber. Bestenfalls existieren die Unterlage für spätere Arbeiten nach Baustellenverordnung oder vergleichbare Dokumentationen zum Bauwerk. Darin sollten Angaben zu Sicherheitseinrichtungen und deren Montage sowie zu den verwendeten Materialien verzeichnet sein.Häufig liegen diese nicht lückenlos vor oder der Ist-Zustand weicht aufgrund von Alterung und Umbauten von der Dokumentation ab. Deshalb empfiehlt es sich, Dächer, ihre Zugänge und vorhandene Sicherungsanlagen zusätzlich selbst zu begutachten. Nicht bei allen Aufträgen oder Arbeitsgängen muss es aufs Dach gehen. Manche Inspektionen und Aufmaße lassen sich mit Drohnen ohne Absturzrisiko vom Boden aus durchführen.

Es befindet sich eine Absturzsicherung an einem Oberlicht.
Wenn Lichtkuppeln und andere Dachelemente nicht dauerhaft durchsturzsicher sind, müssen sie im Vorfeld von Dacharbeiten gesichert werden.
Bild: denboma - stock.adobe.com

Schutzmaßnahmen gegen Ab- und Durchsturz 

Anhand der örtlichen Bedingungen legen Unternehmensverantwortliche wirksame Schutzmaßnahmen gegen Ab- und Durchsturz in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen richtet sich nach dem TOP-Prinzip. Zuerst ist zu prüfen, ob der Schutz vor Ab- und Durchsturz mit technischen Maßnahmen gewährleistet ist. Wenn nicht, sind organisatorische Maßnahmen anzuwenden. Greifen auch diese nicht, ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die letzte Option. Grundsätzlich haben kollektive Schutznahmen Vorrang vor individuellen. 

Die Beseitigung der Gefahrenquelle ist die optimale Lösung. Allerdings sind Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer nur in Ausnahmefällen in der Lage, die Bedingungen am und auf dem Dach anzupassen. Stattdessen können Gefahrenbereiche durch mobilen Seitenschutz und vergleichbare technische Einrichtungen abgesichert werden. Lässt sich das nicht umsetzen, kann zum Beispiel ein Fanggerüst den Absturz zwar nicht verhindern, aber betroffene Beschäftigte auffangen.

Siegel Sicher & Schlau!
Bild: neues handeln

Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Investitionen in sicheres und gesundes Arbeiten - bezuschusst von der BG BAU!

 

Technische Schutzmaßnahmen

  • Absturz verhindern: Gerüste, Laufstege mit Seitenschutz auf nicht tragfähigen Dachflächen, Seitenschutzsysteme, tragfähige Abdeckungenüber Öffnungen; umlaufende Absturzsicherungen an Lichtkuppeln
  • Sturz aufhalten: Fangschutznetze, Schutznetzeunter Lichtkuppeln, Dachöffnungen und anderen nicht tragfähigen Bereichen 

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Nachrangig kann der Gefahrenbereich Absturzsichtbar gekennzeichnet und gegen unbefugtenZutritt mit einer Absperrung (zum Beispiel Seitenschutz,Ketten, Seile) gesichert werden. Diese mussmindestens zwei Meter von der Absturzkante entferntund einen Meter hoch sein.

Dachdecker bei der Unterweisung mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz auf einem Flachdach.
Tragfähige Anschlagpunkte und geübter Umgang: Für den Einsatz von PSAgA müssen meist aufwendige Anforderungen erfüllt sein.
Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Nur im Ausnahmefall PSAgA

Folgt aus der Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherung nur mit PSAgA möglich ist, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Es müssen ausreichend tragfähige Anschlageinrichtungen oder Anschlagmöglichkeiten da sein oder temporär an tragfähigen Konstruktionen geschaffen werden.
  • Wer PSAgA verwendet, muss im Umgang mit der Ausrüstung sowie zu möglichen Rettungsmaßnahmen in Notfällen unterwiesen werden und beides regelmäßig trainieren.
  • Eine sachkundige Person muss die PSAgA mindestens alle 12 Monate prüfen.
  • Rückhaltesysteme haben Vorrang vor Auffangsystemen. Beides darf nur nach Herstellervorgaben und nach Unterweisung eingesetzt werden.

Checkliste für die Praxis

Die DGUV Info 201-056 fordert ein Zugangs- und Sicherungskonzept, das den sicheren Weg aufs Dach bis zum Arbeitsbereich beschreibt – mit Fokus auf die Planung und Gefährdungsbeurteilung. Nur wenn alle Punkte der Checkliste erfüllt sind, ist sicheres Arbeiten auf dem Dach möglich. Deshalb vor Arbeitsbeginn prüfen:

  • Gefährdungsbeurteilung aktuell und entspricht den Gegebenheiten vor Ort?
  • Geeigneter Zugang zum Dach? (Anlegeleitern nur im Ausnahmefall, keine Dauerlösung)
  • Nicht tragfähige Bereiche identifiziert, gesichert oder abgesperrt?
  • Schutzmaßnahmen umgesetzt und wirksam?
  • Beschäftigte unterwiesen?
  • Rettungswege und Rettungskette festgelegt?
Eine Person ist Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in der Höhe gesichert.
Bild: Joerg Koch/dedimag - BG BAU

Themenseite Absturz der BG BAU

Nutzen Sie das gesammelte Know-how zum sicheren Arbeiten in der Höhe! 

9. März 2026

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf