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Zwei Trends sind für die Bauwirtschaft Fluch und Segen zugleich: Dachflächen werden immer häufiger bewirtschaftet und für Photovoltaik-,Lüftungs-, Klima- und Wärmeabzugsanlagen sowie Telekommunikationseinrichtungen genutzt. Auch die Begrünung von Dachflächen nimmt zu. Dieser Trend hat zur Folge, dass die Anzahl von Ab- und Durchsturzunfällen ungemindert hoch ist: 2025 mussten die Betriebe der Branche 26 Tote in Folge von Ab- und Durchstürzen verkraften.
Trotz intensiver Präventionsbemühungen stellen die Fachleute der BG BAU mehrere Faktoren fest, die zu diesem hohen Unfallaufkommen beitragen. In vielen Fällen fehlten an und auf den Dächern gegen Absturz gesicherte Zugänge, Verkehrswege und Arbeitsplätze, die für Installation und spätere Inspektion und Wartung der Anlagen und Flächen nötig wären. Bestehende Dachflächen, die wirtschaftlich genutzt werden sollen, sind oft nicht für das Betreten ausgelegt oder enthalten gegen Ab- oder Durchsturz ungesicherte Bereiche.
Die Unfallversicherungsträger haben auf die Sicherheitsprobleme reagiert und mit der überarbeiteten DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ einen Regelrahmen für die Planung von Dacharbeiten nach dem Stand der Technik zusammengestellt. Darin sind abhängig von der Wartungsintensität der Dachanlagen bestimmte Ausstattungsklassen für Sicherheitseinrichtungen festgelegt. Wichtig: Für diese Ausstattung muss der Betreibende oder Auftraggebende sorgen. Das regeln die Bauordnungen der Länder. Unternehmen, die als Auftragnehmer Arbeiten an und auf Dächern übernehmen, sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Fehlen Sicherheitseinrichtungen auf dem Dach, weisen sie die Bauherrschaft darauf hin. Bis diese installiert sind, muss mit temporären Absturzsicherungen gearbeitet werden.
Für die Planung von Dacharbeiten müssen Unternehmensverantwortlichewissen,
Bei diesen Dachelementen besteht Durchsturzgefahr:
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Solche Informationen erhalten Unternehmen vom Auftraggeber. Bestenfalls existieren die Unterlage für spätere Arbeiten nach Baustellenverordnung oder vergleichbare Dokumentationen zum Bauwerk. Darin sollten Angaben zu Sicherheitseinrichtungen und deren Montage sowie zu den verwendeten Materialien verzeichnet sein.Häufig liegen diese nicht lückenlos vor oder der Ist-Zustand weicht aufgrund von Alterung und Umbauten von der Dokumentation ab. Deshalb empfiehlt es sich, Dächer, ihre Zugänge und vorhandene Sicherungsanlagen zusätzlich selbst zu begutachten. Nicht bei allen Aufträgen oder Arbeitsgängen muss es aufs Dach gehen. Manche Inspektionen und Aufmaße lassen sich mit Drohnen ohne Absturzrisiko vom Boden aus durchführen.
Anhand der örtlichen Bedingungen legen Unternehmensverantwortliche wirksame Schutzmaßnahmen gegen Ab- und Durchsturz in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen richtet sich nach dem TOP-Prinzip. Zuerst ist zu prüfen, ob der Schutz vor Ab- und Durchsturz mit technischen Maßnahmen gewährleistet ist. Wenn nicht, sind organisatorische Maßnahmen anzuwenden. Greifen auch diese nicht, ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die letzte Option. Grundsätzlich haben kollektive Schutznahmen Vorrang vor individuellen.
Die Beseitigung der Gefahrenquelle ist die optimale Lösung. Allerdings sind Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer nur in Ausnahmefällen in der Lage, die Bedingungen am und auf dem Dach anzupassen. Stattdessen können Gefahrenbereiche durch mobilen Seitenschutz und vergleichbare technische Einrichtungen abgesichert werden. Lässt sich das nicht umsetzen, kann zum Beispiel ein Fanggerüst den Absturz zwar nicht verhindern, aber betroffene Beschäftigte auffangen.
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Nachrangig kann der Gefahrenbereich Absturzsichtbar gekennzeichnet und gegen unbefugtenZutritt mit einer Absperrung (zum Beispiel Seitenschutz,Ketten, Seile) gesichert werden. Diese mussmindestens zwei Meter von der Absturzkante entferntund einen Meter hoch sein.
Folgt aus der Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherung nur mit PSAgA möglich ist, sind folgende Regeln zu beachten:
Die DGUV Info 201-056 fordert ein Zugangs- und Sicherungskonzept, das den sicheren Weg aufs Dach bis zum Arbeitsbereich beschreibt – mit Fokus auf die Planung und Gefährdungsbeurteilung. Nur wenn alle Punkte der Checkliste erfüllt sind, ist sicheres Arbeiten auf dem Dach möglich. Deshalb vor Arbeitsbeginn prüfen:
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9. März 2026