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Im April 2026 versendet die BG BAU die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2025 an Unternehmen und freiwillig Versicherte. Grundlage der Berechnung sind das im Jahr 2025 gezahlte Arbeitsentgelt beziehungsweise die gewählte Versicherungssumme für freiwillig Versicherte. Außerdem fließen die Gefahrklasse der jeweiligen Tarifstelle und der jährlich vom Vorstand der BG BAU festgelegte Beitragsfuß ein.
Investitionen in sicheres und gesundes Arbeiten - bezuschusst von der BG BAU!
Die BG BAU erhebt ihre Beiträge nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Dadurch werden die tatsächlichen Ausgaben auf die Mitgliedsunternehmen verteilt. Zusätzlich erhalten Unternehmen einen Vorschussbescheid für 2026 sowie eine Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD), falls sie diesem angeschlossen sind. Stichtag für die Zahlung der Beiträge 2025 ist der 15. Mai 2026. Bei verspäteter Zahlung fällt ein Säumniszuschlag an. Um die laufenden Ausgaben der BG BAU zu decken, werden alle zwei Monate Vorschüsse erhoben, die im Beitragsbescheid 2026 verrechnet werden.
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Häufig gestellte Fragen zum Beitrag
6. März 2026