Gut versichert

8 Fakten über das Verletztengeld

Das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung soll während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Versicherungsfalls den Ausfall des Arbeitsentgelts ausgleichen. 8 Fakten erklären alles, was Unternehmen wissen sollten.

Was Sie als Unternehmerin oder Unternehmer über das Verletztengeld wissen sollten:

Wenn sich ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall ereignet hat oder eine Berufskrankheit vorliegt, ist das für alle Beteiligten mit vielen Sorgen verbunden. Glücklicherweise gibt es die gesetzliche Unfallversicherung, die in solchen Situationen die Betroffenen unterstützt. Das vorrangige Ziel ist es dabei, die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person so schnell wie möglich mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Das Verletztengeld soll während der Arbeitsunfähigkeit (AU) aufgrund des Versicherungsfalls den Ausfall des Arbeitsentgelts ausgleichen.

 

  • Beschäftigte in der Baubranche und im Reinigungsgewerbe sind bei der BG BAU versichert. Können sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht arbeiten, dann unterstützt sie die BG BAU mit dem Verletztengeld. 

  • Bei einer AU aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zahlt zunächst die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber den Lohn zu 100 Prozent weiter – vorausgesetzt, die Beschäftigten haben mindestens vier Wochen gearbeitet.

  • Wegen der vorrangigen Lohnfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel erst mit der siebten Woche der AU. Sie endet im Normalfall mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit oder dem Beginn von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Denn ab diesem Zeitpunkt wird Übergangsgeld bezahlt. Wenn die Voraussetzung für die Lohnfortzahlung des Unternehmens nicht vorliegt, zahlt die BG BAU ab dem ersten Tag der AU Verletztengeld.

  • Unternehmen müssen Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall der BG BAU melden. In der Unfallanzeige werden genaue Angaben, auch zum Unfallzeitpunkt, abgefragt. Tritt die AU während der Arbeitszeit ein, ist der Lohn für diesen Tag zuzüglich der weiteren sechs Wochen fortzuzahlen.

  • Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens jedoch 100 Prozent des Nettolohns und ist somit zehn Prozent höher als das Krankengeld. Um die Auszahlung zu beschleunigen, übernehmen die Krankenkassen im Regelfall die Berechnung und Zahlung des Verletztengeldes im Auftrag des Unfallversicherungsträgers.

  • Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie nicht gesetzlich unfallversichert. Sie können jedoch eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abschließen. Dann entscheidet die Höhe der Versicherungssumme, wie hoch Ihr Verletztengeld innerhalb der Mindest- und Höchstgrenzen sein wird.

  • Es kommt vor, dass bei Beschäftigten nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit Heilbehandlungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, obwohl die oder der Versicherte arbeitsfähig ist. Wenn eine ganztägige Erwerbstätigkeit dann nicht möglich ist, zahlt die BG BAU Verletztengeld für diese Zeit.

  • Die BG BAU benötigt für die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes Ihre Informationen. Je schneller Sie antworten, desto schneller kann sie handeln.

Auf der Website der BG BAU finden Sie weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen über das und Ansprechpersonen zum Verletztengeld.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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21. März 2024

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