Titelbild der DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
Bild: BG BAU
Infomedien

Retter schützen

Die DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“ wurde grundlegend überarbeitet.

Sie bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung, welche Schutzausrüstung sie nutzen können, um eine Gefährdung bei einem Rettungsvorgang zu vermeiden. Neu sind neben dem Titel die Kapitel „Rettungssysteme“, „Rettungskonzept“ und „Beispiele Rettungsverfahren“. Des Weiteren gibt es viele ergänzende Inhalte in den Kapiteln, insbesondere zum Thema Gefährdungsbeurteilung. Neu sind auch die praktischen Anhänge „Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen“ sowie „Muster-Rettungskonzept“.


Bereiten Sie sich und Ihr Team vor:
www.bgbau.de/112-199

Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU

Jetzt für 30 Gewerke

Mit der Web-App DigitGB Gefährdungsbeurteilungen einfach und schnell online durchführen.


Erfahren Sie mehr!

21. März 2023

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf