Porträt Maria Oberreuther, Abteilung Mitglieder und Beiträge der BG BAU.
Bild: Stephan Imhof - BG BAU
In Kürze

Drei Fragen zum Beitragsbescheid an...

Maria Oberreuther, Abteilung Mitglieder & Beiträge.

Wann erhalten Unternehmen und freiwillig Versicherte die Beitragsbescheide?

Im April werden die Bescheide verschickt. Beiträge und Vorschuss – für gewerbliche Unternehmen eine Vorschussrate – werden im Mai fällig. Zur besseren Übersicht steht die Gesamtsumme bereits im Anschreiben zum Bescheid. Dort wird entweder eine Forderung, ein Guthaben oder ein ausgeglichenes Beitragskonto ausgewiesen. 


Auf welcher Basis wird der Beitrag berechnet?

Der Finanzbedarf der BG BAU wird auf alle Unternehmen und freiwillig Versicherte umgelegt. Berechnet wird der Beitrag anhand der gemeldeten Arbeitsentgelte beziehungsweise der Versicherungssumme, der Gefahrklasse und der festgelegten Rechengröße, dem sogenannten Beitragsfuß.


Wo finden Unternehmen die genauen Berechnungen ihrer Kosten?

In den Bescheiden ist die detaillierte Berechnung inklusive der Berechnungsparameter transparent aufgeführt.


www.bgbau.de/beitraege-unternehmen

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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4. Mai 2023

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