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Im April werden die Bescheide verschickt. Beiträge und Vorschuss – für gewerbliche Unternehmen eine Vorschussrate – werden im Mai fällig. Zur besseren Übersicht steht die Gesamtsumme bereits im Anschreiben zum Bescheid. Dort wird entweder eine Forderung, ein Guthaben oder ein ausgeglichenes Beitragskonto ausgewiesen.
Der Finanzbedarf der BG BAU wird auf alle Unternehmen und freiwillig Versicherte umgelegt. Berechnet wird der Beitrag anhand der gemeldeten Arbeitsentgelte beziehungsweise der Versicherungssumme, der Gefahrklasse und der festgelegten Rechengröße, dem sogenannten Beitragsfuß.
In den Bescheiden ist die detaillierte Berechnung inklusive der Berechnungsparameter transparent aufgeführt.
4. Mai 2023