Gut versichert

Weltweit gut versichert und versorgt

Möchten ausländische Versicherte nach einem Arbeitsunfall in ihrem Heimatland behandelt werden, kümmert sich die International SOS GmbH im Auftrag der BG BAU um die bestmögliche Nachsorge und Rehabilitation im Ausland.

Versicherte der BG BAU mit Wohnsitz im Ausland möchten nach einem Arbeitsunfall in Deutschland häufig zurück nach Hause, sobald die stationäre Behandlung beendet ist. Gerade in solchen Ausnahmesituationen zeigt sich ein großes Bedürfnis nach dem vertrauten Lebens- und Sprachraum. Wo immer es möglich ist, unterstützt die BG BAU mithilfe ihrer Kooperationspartnerin International SOS GmbH diesen Wunsch. Voraussetzung dafür ist, dass eine Weiterbehandlung im Heimatland möglich ist und nahtlos an die Behandlung in Deutschland anknüpfen kann.

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Im Auftrag der BG BAU prüft und organisiert International SOS mit ihren medizinischen und sprachlichen Fachkenntnissen:
▸ die Möglichkeiten der Weiterbehandlung und Rehabilitation im Heimatland,
▸ den Transport aus dem deutschen Krankenhaus ins Heimatland sowie
▸ den Transport aus dem Heimatland zur Heilverfahrenskontrolle in eine Klinik nach Deutschland und zurück.

Ein weißes 3D-Männchen lehnt sich gegen einen großen, grünen Telefonhörer.
Bild: coramax - Fotolia

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Ausland stehen Ihnen die Expertinnen und Experten vom Service Center Ausland gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Sie sind zu erreichen unter:
+49 89 8897 444
oder per E-Mail: auv@bgbau.de

Sollte sich der Arbeitsunfall aufgrund unterschiedlicher Zeitzonen im Ausland außerhalb der Erreichbarkeit unseres Service Centers Ausland der BG BAU ereignen, steht Ihnen die 
Service-Hotline der International SOS GmbH zur Verfügung:
+49 6102 3588 100

Zurück nach Moldawien

Folgendes Beispiel zeigt, wie ein Versorgungswechsel ins Ausland funktioniert: Auf dem Weg zur Arbeit erlitt ein Versicherter der BG BAU im Februar 2019 einen Autounfall. Der Schwerverletzte wurde monatelang im Krankenhaus behandelt, bevor die Rehabilitation anstand. Aufgrund der Vielzahl seiner Verletzungen stand fest, dass er künftig nicht mehr arbeiten können würde. Noch während der Rehabilitationsplanung äußerte er den Wunsch, in sein Heimatland Moldawien zurückzukehren. Dort organisiert bis heute die International SOS GmbH im Auftrag der BG BAU die weitere Behandlung – mit regelmäßigen Terminen etwa für Physiotherapie und Lymphdrainage. Die Kooperationspartnerin unterstützt den Versicherten vor Ort auch bei der fachärztlichen Weiterversorgung. Die BG BAU ermöglicht ihm darüber hinaus komplexe stationäre Rehabilitationen in Deutschland und zahlt mittlerweile eine Rente.


Bedingungen klären

Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kommt die BG BAU für Kosten auf, die zum Beispiel durch die Heilbehandlungen entstehen, und entschädigt die Verletzten finanziell. Zum Teil gilt dieses Prinzip auch für eine Entsendung von versicherten Beschäftigten ins Ausland – allerdings nicht immer. Deshalb sollten Unternehmen rechtzeitig folgende Punkte klären: 

Checkliste Auslandseinsatz

  • Sind Beschäftigte am Einsatzort nach deutschem Recht, nach dortigem Recht oder gar nicht gesetzlich unfallversichert?
  • Ist eine Auslandsversicherung (AUV), also eine freiwillige Versicherung gegen einen Arbeitsunfall im Ausland, nötig? Haben die Versicherten in diesem Fall eine entsprechende Notfallkarte vor der Abreise erhalten?
  • Wissen die Beschäftigten Bescheid, wie sie sich bei einem Arbeitsunfall im Ausland verhalten sollen?
  • Ist den Beschäftigten bewusst, dass sie nur für ihre berufliche Tätigkeit im Ausland versichert sind, und sie zu ihrer weiteren Absicherung gegebenenfalls eine private Auslandskrankenversicherung abschließen sollten?
     

Weitere Informationen:
www.bgbau.de/ausland

Arbeitsunfall im Ausland melden:
www.bgbau.de/unfall-ausland-melden
 

15. Juni 2022

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