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Versicherte der BG BAU mit Wohnsitz im Ausland möchten nach einem Arbeitsunfall in Deutschland häufig zurück nach Hause, sobald die stationäre Behandlung beendet ist. Gerade in solchen Ausnahmesituationen zeigt sich ein großes Bedürfnis nach dem vertrauten Lebens- und Sprachraum. Wo immer es möglich ist, unterstützt die BG BAU mithilfe ihrer Kooperationspartnerin International SOS GmbH diesen Wunsch. Voraussetzung dafür ist, dass eine Weiterbehandlung im Heimatland möglich ist und nahtlos an die Behandlung in Deutschland anknüpfen kann.
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Im Auftrag der BG BAU prüft und organisiert International SOS mit ihren medizinischen und sprachlichen Fachkenntnissen:
▸ die Möglichkeiten der Weiterbehandlung und Rehabilitation im Heimatland,
▸ den Transport aus dem deutschen Krankenhaus ins Heimatland sowie
▸ den Transport aus dem Heimatland zur Heilverfahrenskontrolle in eine Klinik nach Deutschland und zurück.
Folgendes Beispiel zeigt, wie ein Versorgungswechsel ins Ausland funktioniert: Auf dem Weg zur Arbeit erlitt ein Versicherter der BG BAU im Februar 2019 einen Autounfall. Der Schwerverletzte wurde monatelang im Krankenhaus behandelt, bevor die Rehabilitation anstand. Aufgrund der Vielzahl seiner Verletzungen stand fest, dass er künftig nicht mehr arbeiten können würde. Noch während der Rehabilitationsplanung äußerte er den Wunsch, in sein Heimatland Moldawien zurückzukehren. Dort organisiert bis heute die International SOS GmbH im Auftrag der BG BAU die weitere Behandlung – mit regelmäßigen Terminen etwa für Physiotherapie und Lymphdrainage. Die Kooperationspartnerin unterstützt den Versicherten vor Ort auch bei der fachärztlichen Weiterversorgung. Die BG BAU ermöglicht ihm darüber hinaus komplexe stationäre Rehabilitationen in Deutschland und zahlt mittlerweile eine Rente.
Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kommt die BG BAU für Kosten auf, die zum Beispiel durch die Heilbehandlungen entstehen, und entschädigt die Verletzten finanziell. Zum Teil gilt dieses Prinzip auch für eine Entsendung von versicherten Beschäftigten ins Ausland – allerdings nicht immer. Deshalb sollten Unternehmen rechtzeitig folgende Punkte klären:
Weitere Informationen:
www.bgbau.de/ausland
Arbeitsunfall im Ausland melden:
www.bgbau.de/unfall-ausland-melden
15. Juni 2022