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Für den Arbeitsschutz ist an erster Stelle das einzelne Unternehmen zuständig. Doch die Arbeitswelt wird immer anspruchsvoller: mehr Technik, knappere Zeitvorgaben, unterschiedliche Sprachen. Um Gefährdungen bei großen Projekten zu verhindern, ist es wichtig, dass sich die Beteiligten untereinander austauschen und Personen in koordinierender Funktion benannt werden – damit alles richtig gesteuert wird. Die Versicherten sollten in der Folge auch auf Aushänge und Warnungen achten, in denen es um gegenseitige Gefährdungen durch unterschiedliche Unternehmen geht, beispielsweise um gefährliche Maschinen oder den Werks- und Baustellenverkehr.
Wir sind froh, dass es die oder den SiGeKo gibt. Allerdings sind diese lediglich für gegenseitige oder gemeinsame Gefährdungen der unterschiedlichen Unternehmen auf einer Baustelle zuständig und nur dann weisungsbefugt, wenn ihnen die entsprechenden Befugnisse von der Bauherrin oder dem Bauherrn übertragen werden. Ob ihre Hinweise gehört werden, liegt somit nicht immer in ihrer Hand. Hier braucht es verantwortungsvolle Bauherrinnen, Bauherren und Unternehmen, die schnell reagieren und Gefährdungen beseitigen, damit alle Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können.
2. Juni 2022