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Um Anforderungen der Baustellenverordnung immer im Blick zu haben, einfach das Poster herunterladen, ausdrucken und an die Wand hängen oder als Bildschirmschoner einstellen.
Wann genau bei einem Bauvorhaben laut Baustellenverordnung eine Vorankündigung an die für Arbeitsschutz zuständige Behörde nötig ist und eine oder ein SiGeKo, ein SiGe-Plan oder auch die Anfertigung einer Unterlage für die spätere Wartung und Instandhaltung des Gebäudes gebraucht wird, zeigt die Tabelle in unserer Infografik:
WICHTIGE „REGELN ZUM ARBEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN“ (RAB)
RAB 30 Geeigneter Koordinator
RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten
RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Anwendung der Baustellenverordnung
8. Dezember 2023