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BEM umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die eine frühzeitige Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung ermöglichen.
Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, dem müssen Arbeitgebende laut Gesetz ein BEM anbieten.
Doch nur etwa vier von zehn Betroffenen erhalten ein solches Angebot. Zudem hat die Befragung gezeigt, dass das Interesse und der Bedarf an einem BEM hoch sind: 68 Prozent der Beschäftigten, denen ein BEM angeboten wurde, nahmen es auch in Anspruch. Daraus folgt, dass weitere Anstrengungen zur umfassenden Anwendung des BEM im betrieblichen Alltag erforderlich sind.
7. Dezember 2023