Flyer Betriebliches Eingliederungsmanagement mit System
Bild: BG BAU
Infomedien

Nachholbedarf beim BEM

Obwohl Beschäftigte seit 2004 bei längerer Erkrankung einen gesetzlichen Anspruch auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) haben, wird dieses nicht einmal der Hälfte der Berechtigten angeboten.

BEM umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die eine frühzeitige Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung ermöglichen.

Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, dem müssen Arbeitgebende laut Gesetz ein BEM anbieten.

Doch nur etwa vier von zehn Betroffenen erhalten ein solches Angebot. Zudem hat die Befragung gezeigt, dass das Interesse und der Bedarf an einem BEM hoch sind: 68 Prozent der Beschäftigten, denen ein BEM angeboten wurde, nahmen es auch in Anspruch. Daraus folgt, dass weitere Anstrengungen zur umfassenden Anwendung des BEM im betrieblichen Alltag erforderlich sind. 

7. Dezember 2023

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