A. Ewald Kreuzer, Kreuzer Dachbau GmbH
Bild: Wolfgang Bellwinkel - BG BAU
Aus der Praxis für die Praxis

A. Ewald Kreuzer

Arbeitgebervertreter, Mitglied des Vorstands, Kreuzer Dachbau GmbH im Interview.

Was spricht dafür, den Arbeits- und Gesundheitsschutz schon bei der Planung von Baustellen mitzudenken?

Frühzeitige Planung und aktive Kommunikation helfen, alle am Bau Beteiligten einzubinden. Gefahren lassen sich rechtzeitig erkennen und zielführende Gegenmaßnahmen ergreifen. Je früher man sich mit den Herausforderungen des Bauprojekts befasst, desto wirkungsvoller kann man ihnen begegnen. Arbeitsabläufe werden dadurch nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlich effizienter.
 

Welche Tipps können Sie anderen Unternehmen geben?

Ziel der Baustellenverordnung ist, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Mit den enthaltenen Vorgaben ist frühzeitig zu erkennen, welche Planungsschritte zum Thema Arbeitsschutz notwendig sind.

Die Baustellenverordnung ist ein komplexes, aber hilfreiches Werk. Sie regelt beispielsweise, ab welcher Anzahl von Beschäftigten und beteiligten Firmen eine Koordinatorin oder ein Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) von der Bauherrin oder dem Bauherrn bestellt werden muss oder ab wann das Erstellen einer Dokumentation für den künftigen Betrieb des Gebäudes nötig ist.

Als Unternehmer habe ich die Pflicht, die Bauherrin oder den Bauherrn auf Missstände hinzuweisen und umgehende Abstellung der Gefährdungen einzufordern. Sehr wichtig ist, alle Beteiligten mitzunehmen und über bestehende oder mögliche Risiken zu informieren – denn nur wer die Gefahren kennt, kann sicher mit ihnen umgehen.

2. Juni 2022

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