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In jedem Betrieb und an jedem Arbeitsplatz kann es zu traumatischen Erlebnissen kommen – etwa das Erleben von Unfällen oder Gewalt. Unternehmen sollten sich auf solche Fälle vorbereiten, indem sie etwa ein Notfallkonzept erstellen und sich auf die Wiedereingliederung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen vorbereiten.
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Auch die BG BAU kann unterstützen, wenn rechtzeitig eine Unfallmeldung erfolgt. Dies ist auch ohne körperliche Schäden möglich. Hilfreiche Tipps zum Thema finden Unternehmen in der überarbeiteten DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall“. Sie enthält unter anderem eine Checkliste, mit der Unternehmen prüfen können, ob sie vollständig auf Krisenfälle vorbereitet sind.
18. November 2025