Titelbild der DGUV Information 206-017: Gut vorbereitet für den Ernstfall.
Bild: DGUV
Infomedien

Vorbereitet sein auf traumatische Ereignisse

Traumatische Ereignisse wie Unfälle oder Gewalt können jeden Betrieb treffen. Die DGUV Information 206-017 bietet praxisnahe Tipps und Checklisten, um Unternehmen auf Krisenfälle gut vorzubereiten.

In jedem Betrieb und an jedem Arbeitsplatz kann es zu traumatischen Erlebnissen kommen – etwa das Erleben von Unfällen oder Gewalt. Unternehmen sollten sich auf solche Fälle vorbereiten, indem sie etwa ein Notfallkonzept erstellen und sich auf die Wiedereingliederung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen vorbereiten.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

Unser TikTok-Infotainment: kompakt und unterhaltsam!

Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:

www.tiktok.com/@bg_bau

 

Auch die BG BAU kann unterstützen, wenn rechtzeitig eine Unfallmeldung erfolgt. Dies ist auch ohne körperliche Schäden möglich. Hilfreiche Tipps zum Thema finden Unternehmen in der überarbeiteten DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall“. Sie enthält unter anderem eine Checkliste, mit der Unternehmen prüfen können, ob sie vollständig auf Krisenfälle vorbereitet sind.

18. November 2025

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf