Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Viele Unternehmen benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU für das eigene Unternehmen oder die UB eines Nachunternehmens. Mit der Bescheinigung lässt sich nachweisen, dass die Beiträge zur BG BAU ordnungsgemäß gezahlt wurden und keine Nachforderungen drohen.
Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.
Jetzt abonnieren!
Auf unserer aktualisierten Webseite haben wir verschiedene Wege zusammengestellt, wie eine UB angefordert werden kann: per Telefon, Brief, E-Mail, Onlineformular oder Webportal. Am bequemsten geht dies über unser Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen. Die Hinweise gibt es auch gebündelt als Infoblatt zum Download.
18. November 2025