In Kürze

Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach anfordern

Unternehmen können die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU auf verschiedenen Wegen anfordern – am einfachsten über das Onlineportal „meine BG BAU“.

Viele Unternehmen benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU für das eigene Unternehmen oder die UB eines Nachunternehmens. Mit der Bescheinigung lässt sich nachweisen, dass die Beiträge zur BG BAU ordnungsgemäß gezahlt wurden und keine Nachforderungen drohen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Auf unserer aktualisierten Webseite haben wir verschiedene Wege zusammengestellt, wie eine UB angefordert werden kann: per Telefon, Brief, E-Mail, Onlineformular oder Webportal. Am bequemsten geht dies über unser Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen. Die Hinweise gibt es auch gebündelt als Infoblatt zum Download.

18. November 2025

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