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Mitgliedsunternehmen der BG BAU müssen bis zum 16. Februar 2026 den elektronischen Lohnnachweis einreichen. Dies betrifft alle Unternehmen, die im Jahr 2025 mindestens eine versicherte Person beschäftigt haben. Hierzu zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Aushilfen. Mit dem Lohnnachweis werden die Arbeitsentgelte, die Anzahl der versicherten Personen und die geleisteten Arbeitsstunden an die BG BAU übermittelt.
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Diese Angaben dienen als Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in Teil 4 der Serie "So geht's": Lohnnachweis einreichen.
18. November 2025