Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Zwangshaltungen sind körperlich anstrengende Haltungen, die durch den Arbeitsprozess vorgegeben sind und über einen längeren Zeitraum eingenommen werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel kniende Tätigkeiten, Überkopfarbeiten und Tätigkeiten mit vorgebeugtem Oberkörper. Diese Zwangshaltungen können zu Beschwerden im Rücken, in den Schultern, der Arme und des Nackens sowie der Kniegelenke, Beine und Füße führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in ihrer Broschüre „baua: Praxis Körperzwangshaltungen“ die Leitmerkmalmethode für diese Art von Muskel-Skelett-Belastungen vor. Beispiele, bei denen die Methode angewendet wird, sind Fliesenlegen, Deckenmontage, Malerarbeiten oder Arbeiten in engen Räumen.
Mithilfe dieser Leitmerkmalmethode können Gefährdungen durch Zwangshaltungen erkannt und beurteilt werden. Eine Zuordnung zu den Risikobereichen ermöglicht Aussagen zur Wahrscheinlichkeit körperlicher Überbeanspruchung und einem daraus abzuleitenden Handlungsbedarf. Für einen schnellen Überblick, ob Muskel-Skelett-Belastungen überhaupt auftreten, empfiehlt sich zunächst eine einfache orientierende Gefährdungsbeurteilung anhand einer Checkliste im Anhang 1 der DGUV Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen".
Übrigens: Belastungen durch Zwangshaltungen lassen sich durch das Anpassen von Arbeitshöhen, zum Beispiel bei der Vormontage in der Werkstatt, das Verwenden von Hubtischen, Werkzeugen mit Teleskopstielen und Geräten mit Verlängerung oder durch häufige Haltungswechsel und das Abstützen der beanspruchten Körperteile verringern.
7. Dezember 2023