Schwerpunkt

Im Fall der Fälle

Was tun bei Arbeitsunfällen? Tipps für Verantwortliche in Unternehmen.

Bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten sind Versicherte durch die BG BAU abgesichert. Wichtig ist, im Fall der Fälle umgehend und richtig zu handeln. Der Beitrag stellt die einzelnen Schritte vor und gibt wichtige Hinweise, was zu tun ist.

Jedes Unternehmen sollte auf den Ernstfall eines Arbeitsunfalls vorbereitet sein: 2019 registrierte die BG BAU 106.774 betriebliche Unfälle. Wer weiß, worauf es im Notfall ankommt, kann sofort richtig handeln.

Bei jedem Unfall zählt zunächst die schnelle und richtige Erste Hilfe sowie im Fall schwerer Verletzungen das Funktionieren der Rettungskette – mit Sofortmaßnahmen, Notruf, Erster Hilfe und Rettungstransport in eine Unfallklinik.

„Auf jeder Baustelle und in jedem Objekt sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste-Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfer und, sofern vorhanden, der Betriebssanitäter.“
Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sicherstellen, dass es eine für den Betrieb ausreichende Zahl an qualifizierten Ersthelfenden gibt und etwa auf Baustellen Verbandskästen gut ausgeschildert platziert sind. Zu gewährleisten ist, dass alle Erste-Hilfe-Maßnahmen im Meldeblock festgehalten werden. Auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können.
 

Unfall an BG BAU melden

Sind Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig, müssen Unternehmen den Unfall der BG BAU melden. Möglich ist das direkt online über die Internetseite der BG BAU oder mit einem dort zum Ausdrucken bereitstehenden Formular, das per Post, Fax oder E-Mail versendet werden kann. Sobald Unternehmerinnen und Unternehmer vom Unfall erfahren, gilt für sie eine Meldefrist von maximal drei Tagen.

Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, muss er die Meldung unterzeichnen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit sind über den Unfall zu informieren. Massenunfälle oder schwere und tödliche Unfälle sind der BG BAU unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
 

Ein Mann im Rollstuhl übt mit einem Trainer vor dem Unfallkrankenhaus Berlin.
Rückkehr in den Alltag – durch optimale Heilbehandlung wie hier am Unfallkrankenhaus Berlin
Bild: ukb - Flaschar

Genaue Angaben in der Unfallanzeige und wenn erforderlich auch die Erstmeldung per Anruf sind wichtige Schritte: Dadurch erhält die BG BAU die notwendigen Versicherteninformationen und eine Beschreibung des Unfallgeschehens, um bestmöglich und schnellstens reagieren zu können.
 

Durchgangsarztverfahren

Bedarf es weitergehender ärztlicher Behandlung, kommen spätestens im Anschluss an die Erstversorgung die Durchgangsärztinnen und -ärzte, die sogenannten D-Ärztinnen und D-Ärzte, ins Spiel. Bei Verletzungen, die eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder eine Behandlungsbedürftigkeit von mehr als einer Woche bedingen, ist die D-Ärztin beziehungsweise der D-Arzt aufzusuchen.

Dafür sollten Kontaktdaten der nächstgelegenen D-Ärztinnen und D-Ärzte vom Unternehmen auf jeder Baustelle und in jedem Objekt ausgewiesen werden. Eine Online-Suche auf der Internetseite der BG BAU listet alle anerkannten Anlaufstellen auf. Unfallbetroffene können ihre D-Ärztin oder ihren D-Arzt frei wählen.

Verteilt über ganz Deutschland versorgen 4.116 D-Ärztinnen und D-Ärzte im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) jährlich etwa 3,2 Millionen Versicherte. Sie verfügen als Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie über spezielle unfallmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen.

Zudem bilden sie sich regelmäßig fort und müssen in Praxis oder Klinik personelle, technische und räumliche Standards erfüllen: Nur dann dürfen sie das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren übernehmen. Mit ihrer Expertise entscheiden D-Ärztinnen und D-Ärzte über die weitere Behandlung, die richtigen Hilfsmittel und eventuell erforderliche Reha-Maßnahmen.
 

Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Die BG BAU rehabilitiert und leistet mit allen geeigneten Mitteln. Das garantiert die bestmögliche Versorgung nach Unfällen. Ziel ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und die Unfallverletzten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Hierbei gilt das Grundprinzip Rehabilitation vor Rente. Das heißt: Eine optimale Heilbehandlung und individuelle Maßnahmen zur beruflichen wie sozialen Teilhabe haben ein Hauptziel: Es geht darum, dass die Verunfallten auch nach schweren Verletzungen sowie mehrmonatigen Ausfällen wieder in den Alltag zurückfinden, ihre Arbeit wieder aufnehmen und Unternehmen auf die Rückkehr ihrer bewährten Arbeitskräfte hoffen können.
 

Reha-Management der BG BAU

In BG-Unfallkliniken, die sich auf die Behandlung und Rehabilitation von Schwerstverletzten spezialisiert haben, sind Ansprechpersonen der BG BAU direkt vor Ort und für die Versicherten und Angehörigen regelmäßig verfügbar.

Reha-Managerinnen und Reha-Manager der BG BAU unterstützen die Betroffenen – von Anfang an und teilweise ein Leben lang. Sie planen frühzeitig, umfassend und zielgerichtet das gesamte Heilverfahren und stimmen die Schritte dafür mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Angehörigen ab – gemeinsam mit der verunfallten Person und zugeschnitten auf ihre Bedürfnisse. Mit Unternehmerinnen und Unternehmern treten sie in Kontakt, um alles Notwendige für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu klären.

Denn wichtig ist der BG BAU im Reha-Management auch die soziale und berufliche Teilhabe. Konkret kann es etwa Förderungen geben für eine barrierefreie Umgestaltung des Zuhauses, des Arbeitsplatzes und des Fahrzeugs oder auch für Qualifizierungen und Umschulungen.
 

Rückkehr in den Betrieb

Mit all diesen passgenauen Leistungen versucht die BG BAU, Unfallfolgen für Betroffene wie auch Unternehmen gering zu halten. Können Beschäftigte zurückkehren, ist viel gewonnen – menschlich, aber auch unternehmerisch. Schließlich können die Beschäftigten mit ihrem vorhandenen Erfahrungsschatz den Unternehmensalltag weiter mitgestalten.
 

Weitere Informationen finden Sie hier:
Durchgangsärzte suchen
Unfall melden
Angebote für Versicherte
Reha-Koordination

8. Januar 2024

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf