In Kürze

Baustellenverordnung novelliert

Seit dem 1. April 2023 gilt die geänderte Baustellenverordnung (BaustellV), die an das europäische Recht angepasst wurde.

Sie regelt in der Planungs- und Ausführungsphase Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das ist neu:

• Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen von Massivbauelementen nötig sind, gilt dies als besonders gefährliche Arbeit. Bislang gab es die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht pro Element.

• Bei Baustellen, auf denen alle Beschäftigten für denselben Arbeitgeber tätig sind, wurde eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, hat nun der Bauherr den Arbeitgeber über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären.

• Des Weiteren ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) dafür zuständig, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen zu beraten.


Die neue Verordnung im Wortlaut

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU), dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

5. September 2023

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