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Um es vorab deutlich zu sagen: Zeitdruck darf nie zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten gehen. Baustellen sind leider immer noch ein „Unfall-Hotspot“. Deshalb ist es wichtig, Gefahren zu minimieren und das Bewusstsein für guten Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schärfen. Die steigende Zahl von energetischen Sanierungen birgt besondere Gefahren durch Staub, Faserstäube und Gefahrstoffe in der Luft. Oft erfordern die Sanierungsmaßnahmen das Entfernen von asbesthaltigen Materialien. Umso wichtiger ist hier ein wirksamer Schutz für die Beschäftigten.
Eine Asbestbelastung ist von außen nicht leicht erkennbar – und diese „unsichtbare Gefahr“ ist das Fatale für die Beschäftigten. In Gebäuden, die bis 1993 errichtet wurden, muss man davon ausgehen, dass Asbest vorhanden sein kann – etwa in Spachtelmassen oder Fliesenklebern. Da können selbst Umbauten für eine neue Heizung reichen, um Asbestfasern freizusetzen. Hier hilft nur eins: konsequente Aufklärung! Jedem auf dem Bau muss klar sein, wo die Gefahren lauern und wie er sich davor schützen kann.
Da gibt es nur eine Antwort: „Stopp“ sagen und die Arbeiten nicht ausführen. Kein Beschäftigter muss sich bewusst in Gefahr begeben und seine Gesundheit gefährden. Kein verantwortungsbewusster Chef wird verlangen, dass seine Mitarbeiter ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Beschäftigte sollten erst dann weiterarbeiten, wenn es keine Gefahr mehr gibt. Denn: Arbeitsschutz geht vor!
5. September 2023