Mehmet Perisan, Mitglied des BG BAU Vorstandes der Versichertengruppe
Bild: Mika Voelker - BG BAU
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Mehmet Perisan

Versichertenvertreter, HOCHTIEF Infrastructure GmbH

Herr Perisan, wie schaffen wir es, dass bei der Energiewende der Arbeitsschutz nicht vernachlässigt wird?

Um es vorab deutlich zu sagen: Zeitdruck darf nie zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten gehen. Baustellen sind leider immer noch ein „Unfall-Hotspot“. Deshalb ist es wichtig, Gefahren zu minimieren und das Bewusstsein für guten Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schärfen. Die steigende Zahl von energetischen Sanierungen birgt besondere Gefahren durch Staub, Faserstäube und Gefahrstoffe in der Luft. Oft erfordern die Sanierungsmaßnahmen das Entfernen von asbesthaltigen Materialien. Umso wichtiger ist hier ein wirksamer Schutz für die Beschäftigten.


Wissen die Beschäftigten auf dem Bau, wie häufig Asbest in Bestandsgebäuden verbaut ist?

Eine Asbestbelastung ist von außen nicht leicht erkennbar – und diese „unsichtbare Gefahr“ ist das Fatale für die Beschäftigten. In Gebäuden, die bis 1993 errichtet wurden, muss man davon ausgehen, dass Asbest vorhanden sein kann – etwa in Spachtelmassen oder Fliesenklebern. Da können selbst Umbauten für eine neue Heizung reichen, um Asbestfasern freizusetzen. Hier hilft nur eins: konsequente Aufklärung! Jedem auf dem Bau muss klar sein, wo die Gefahren lauern und wie er sich davor schützen kann.


Was raten Sie Beschäftigten, wenn diese merken, dass Gerüste nicht eng genug gestellt sind oder sie nun auch Photovoltaikanlagen verkabeln sollen?

Da gibt es nur eine Antwort: „Stopp“ sagen und die Arbeiten nicht ausführen. Kein Beschäftigter muss sich bewusst in Gefahr begeben und seine Gesundheit gefährden. Kein verantwortungsbewusster Chef wird verlangen, dass seine Mitarbeiter ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Beschäftigte sollten erst dann weiterarbeiten, wenn es keine Gefahr mehr gibt. Denn: Arbeitsschutz geht vor!

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU), dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

5. September 2023

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