In Kürze

Berufskrankheit Schultergelenk

Auch eine bestimmte Erkrankung im Schultergelenk kann zukünftig als Berufskrankheit anerkannt werden.

Ziehende oder stechende Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Schulterbereich: Das können Symptome für eine „Läsion der Rotatorenmanschette“ sein. Vor allem Beschäftigte im Maler-, Stuckateur- oder Trockenbauhandwerk mit intensiven Schleif- oder Überschultertätigkeiten können davon betroffen sein. Ende 2021 empfahl der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diese Erkrankung neu in die Berufskrankheiten-Liste aufzunehmen. Damit hat die BG BAU bereits jetzt die Grundlage, um gemeldete Fälle zu prüfen. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird eine Erkrankung im Schulterbereich wie eine Berufskrankheit anerkannt werden.
 

Weitere Informationen:
https://t1p.de/bk-schultersehnen
 

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25. Juli 2022

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