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Die grundlegende Vorschrift für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Seit dem 1. April 2020 gilt die neue Fassung, womit die alte UVV Bauarbeiten außer Kraft tritt. Die neue Vorschrift wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen beziehungsweise Kernbereiche reduziert. Neu ist, dass die UVV jetzt auch für sogenannte Solo-Selbstständige gilt.
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, geht auf die Besonderheiten des Arbeitsschutzes in der Baubranche ein, zu der auch das Reingungsgewerbe zählt. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei „Standsicherheit und Tragfähigkeit“, „bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren“, „der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen“, „Absturz“ oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die jetzt präziser und übersichtlicher formulierten Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau haben zum Ziel, Unfälle zu verhindern.
9. Januar 2024