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1. Der zu zahlende Beitrag bezieht sich stets auf das Vorjahr und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter:
2. Die gesetzliche Unfallversicherung folgt dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ und erhebt Beiträge nur in der Höhe, die zur Deckung der Ausgaben erforderlich ist.
3. Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt.
4. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, wird von der BG BAU ein Säumniszuschlag berechnet.
21. März 2024