In Kürze

Ihr Beitragsbescheid

Im April erhalten Unternehmen, die der BG BAU angehören, sowie freiwillig Versicherte per Post ihren jährlichen Beitragsbescheid. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihrem Bescheid zusammengefasst.

1. Der zu zahlende Beitrag bezieht sich stets auf das Vorjahr und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter:

  • die Arbeitsentgelte, die ein Unternehmen an seine Beschäftigten gezahlt hat,
  • die Tarifstelle (TS) des Gefahrtarifs, der das Unternehmen zugeordnet ist (Eine TS fasst alle Tätigkeiten, Unternehmensarten und Gewerbezweige zusammen, die ein vergleichbares Risiko aufweisen. Jeder TS ist eine Gefahrklasse zugeordnet, die das jeweils durchschnittliche Unfallrisiko abbildet.), sowie
  • den jährlich vom Vorstand der BG BAU festgesetzten Beitragsfuß. Dieser wird mit der Gefahrklasse multipliziert, um den Beitragssatz zu ermitteln.

2. Die gesetzliche Unfallversicherung folgt dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ und erhebt Beiträge nur in der Höhe, die zur Deckung der Ausgaben erforderlich ist.

3. Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt.

4. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, wird von der BG BAU ein Säumniszuschlag berechnet.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!

 

21. März 2024

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf