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Rund ums Recht

Wegeunfall nach Inspektion von Leasingfahrrad kann versichert sein

Welche Ansprüche können bei einem Unfall mit dem Leasingfahrrad der Firma zur Inspektion und zurück geltend gemacht werden?

Eine wachsende Zahl von Unternehmen bietet ihren Beschäftigten an, ein Fahrrad zu leasen und dieses über Entgeltumwandlung zu finanzieren. Die Räder können in der Regel ohne Einschränkung privat genutzt werden. Eine Beschäftigte aus Baden-Württemberg schloss 2017 einen solchen Leasingvertrag ab und erhielt über ihren Arbeitgeber ein E-Bike. Im Vertrag verpflichtete sie sich dazu, das Fahrrad einmal im Jahr warten zu lassen. Nach einigen Monaten brachte sie das Rad zur Inspektion zu einem lokalen Händler. Als sie es nach Ende der Arbeitszeit abholte und nach Hause fuhr, stürzte sie und verletzte sich schwer. Der Unfall wurde der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet, diese lehnte die Anerkennung jedoch ab, weil die Inspektion aus privater Motivation erfolgt sei und sich die Beschäftigte nicht auf dem Arbeitsweg befunden habe.

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Die Betroffene klagte und erhielt vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg Recht (L 1 U 779/21). Demnach sei der Unfall versichert gewesen. Beim Fahrrad handele es sich zwar nicht um ein Arbeitsgerät, die Inspektion sei aber als Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses anzusehen. So hatte der Arbeitgeber sich bewusst für die Inspektionsvorgabe entschieden und per E-Mail hieran erinnert. Auch sei das Leasingmodell vor allem in seinem Interesse gewesen – um Beschäftigte an sich zu binden und ein positives Bild des Unternehmens zu erzeugen. Der Hinweg zum Radhändler sei daher ein Betriebsweg gewesen, der Rückweg nach Hause ein Arbeitsweg.


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30. August 2023

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