Titelbild des DGUV Grundsatz 308-002: Prüfung von Hebebühnen
Bild: DGUV
Infomedien

Sicher in die Höhe!

Der DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“ wurde neu gefasst.

In vielen Punkten enthält er nun Anpassungen an die entsprechend dem EU-Recht veränderte Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung.

Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren wertvolle Tipps zur jährlichen Prüfung, zu Anforderungen an die prüfenden Personen und zum Prüfbuch. Im Anhang finden sich zudem Checklisten.


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Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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27. September 2023

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