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1. Der zu zahlende Beitrag bezieht sich immer auf das Vorjahr. Er orientiert sich unter anderem an:
• den Arbeitsentgelten, die ein Unternehmen an seine Beschäftigten gezahlt hat, sowie
• der Tarifstelle (TS) des Gefahrtarifs, der das Unternehmen zugeordnet ist. Jeder TS ist eine Gefahrklasse zugeordnet, die das jeweils durchschnittliche Unfallrisiko abbildet;
• dem jährlich vom Vorstand der BG BAU festgesetzte Beitragsfuß. Multipliziert mit der Gefahrklasse ergibt sich der Beitragssatz.
2. Die gesetzliche Unfallversicherung erhebt Beiträge nur in der Höhe, die zur Deckung der Ausgaben des Vorjahres nötig sind. Für die laufenden Kosten erhebt sie Beitragsvorschüsse.
3. Der Beitragsbescheid wird meist durch die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU, einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr sowie den Bescheid für Vorschussteilbeträge des Folgejahres und einen Kontoauszug ergänzt.
4. Der angegebene Betrag auf dem Anschreiben zum Bescheid stellt die zu bezahlende Beitragsforderung (fällig im Mai) oder das Guthaben dar. Dabei sind bereits geleistete Beitragsvorschüsse wie auch rückständige Forderungen aus den Vorjahren berücksichtigt.
5. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, muss durch die BG BAU ein Säumniszuschlag berechnet werden.
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6. Oktober 2023