Beispielhafte Darstellung des rücken-gerechten Hebens von schweren Lasten: Anheben der Last mit geradem Rücken und nur so tief wie nötig aus der Hocke (nicht unter 90° im Knie)
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
In Kürze

Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose) durch Heben und Tragen schwerer Lasten“ beschlossen. Wird diese zumeist verschleißbedingte Erkrankung des Hüftgelenks durch Heben und Tragen schwerer Lasten während der Arbeit hervorgerufen, kann sie ab sofort als eine Berufskrankheit anerkannt werden. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen nötig: So müssen Versicherte bei ihrer Arbeit mindestens zehnmal pro Tag mindestens 20 Kilogramm oder mehr gehoben haben. Insgesamt müssen dies im Laufe des Arbeitslebens mindestens 9.500 Tonnen an Lasten gewesen sein, um diese Berufskrankheit zu verursachen. Betroffen sein können Personen in Bauberufen wie Maurer, Straßenbauer oder Gerüstbauer.

www.bmas.de

5. Januar 2024

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