Sicher arbeiten

Individualprävention Haut zeigt Erfolge

Besteht Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung, greift das Hautschutzkonzept der BG BAU: Es zielt darauf ab, durch frühzeitiges Handeln das Ausscheiden von Beschäftigten aus dem Beruf zu verhindern.

Wenn Beschäftigte mit berufsbedingten Hautproblemen zu einer Hautärztin oder einem Hautarzt gehen, kann dieser eine Verdachtsmeldung über eine mögliche Berufskrankheit im Bereich Haut (BK 5101) an den gesetzlichen Unfallversicherer geben. Daraufhin stehen für die Betroffenen verschiedene Maßnahmen des Hautschutzkonzepts der BG BAU zur Verfügung. Darin eingebunden sind Hautärztinnen und Hautärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU GmbH. Letztere kennen sich mit der Arbeitswelt innerhalb der Reinigungsbranche aus und wissen genau, was die Beschäftigten mit beruflich bedingten Hautproblemen individuell benötigen. Das kann eine einmalige Behandlung sein, eine Beratung zum Vermeiden von Hautproblemen durch den AMD oder auch eine individuelle Handschuh- und Hautcreme-Versorgung durch die BG BAU. Genau definierte Arztberichte, individuelle Gespräche mit den Betroffenen sowie eine zeitlich vorgeschriebene Handlungsfolge steuern den Prozess. Im Mittelpunkt steht, was zur bestmöglichen Genesung der Beschäftigten beiträgt.

Dieses abgestufte Vorgehen innerhalb des Hautschutzkonzepts wurde erprobt und ist inzwischen zur Erfolgsgeschichte geworden. Dank dieser Maßnahmen können in  über 95 Prozent der Fälle die Betroffenen ihren Beruf weiter ausüben. Für alle Beteiligten zeigt dieses Modell: Frühzeitiges Handeln und Prävention lohnen sich.

Bodenreinigung
Beschäftigte können dank des bewährten Hautschutzkonzepts der BG BAU weiter ihren Beruf ausüben.
Bild: KatarzynaBialasiewicz - istockphoto.com

Unterlassungszwang entfällt

Zum 1. Januar 2021 wird das 7. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft treten. Es enthält auch Änderungen zum Recht der Berufskrankheiten. War bislang die Aufgabe der Tätigkeit Voraussetzung für die Anerkennung von Berufskrankheiten, entfällt nun dieser Zwang. Infolgedessen entwickelt die BG BAU weitere Individualpräventionsmaßnahmen oder baut bestehende aus. Das Erfolgsmodell des Hautschutzverfahrens wird dadurch gestärkt. Die Neuregelungen umfassen zudem Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten.

 

Risikofaktoren für Hautprobleme:

Feuchtarbeit steigert das Risiko für Hautprobleme: Das gilt für Beschäftige, die mehr als zwei Stunden pro Tag Kontakt mit Flüssigkeiten haben oder feuchtigkeitsdichte Handschuhe tragen. Auch der Hautkontakt mit chemischen Substanzen, die die Haut irritieren oder Allergien hervorrufen können, erhöht das Risiko.

Dieser Überblick zeigt, welche Substanzen die Haut gefährden können:

    • Reinigungsmittel: Konservierungsmittel, waschaktive Substanzen (Tenside u. Detergenzien)
    • Desinfektionsmittel: Formaldehyd, Glutaraldehyd, Phenole u. a.
    • Fußbodenpflegemittel: Wachse, Terpentinöl oder Ersatzstoffe, Lösemittel3
    • Gummihandschuhe: Acceleratoren1, Naturlatex
    • Zement, Frischbeton: (Bi)Chromate2 der Alkalien, Kobaltverbindungen
    • Kunststoffe: unausgehärtete Epoxidharze und Härter, Isocyanate
    • Hölzer: Palisanderarten, Teak, Makoré, Mahagoni, Nadelhölzer u. a.
    • Klebstoffe: Formaldehydharze, Kolophonium, Epoxidharze, Acrylate
    • Beizen: Chromverbindungen2, Azofarbstoffe u. a.
    • Holzschutzmittel: Chromverbindungen2, Insektizide, Fungizide
    • Farben: Kunstharze, Terpentin u. -ersatzstoffe, Farbpigmente (Chrom-2, Kobaltverbindungen u. a.)
    • Klebstoffe: Formaldehydharze, Kolophonium, Epoxidharze, Acrylate, Isozyanate
    • Verdünner: Lösemittel3

1) Thiurame, Thiocarbamate, Mercaptobenzothiazole, Alterungsschutzmittel u. a.

2) Alkalisalze der Chromsäure (Cr VI) sind wahrscheinlich im Gegensatz zu den Salzen des dreiwertigen Chroms (Cr III), wie dem Sulfat oder Alaun, keine Ekzematogene, penetrieren aber wesentlich leichter die Haut und werden dort zu dem stark ekzematogenen Cr III reduziert. Deshalb wird die Testung sowohl bei Chrom-VI- Exponierten (z. B. Maurerinnen und Maurern) wie auch bei Chrom-III-Exponierten (z. B. Gerberinnen und Gerbern oder Galvaniseurinnen und Galvaniseuren) in der Regel mit Kalium(bi)chromat oder Chromsäureanhydrid (CrO3) durchgeführt.

3) Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole, Ether, Ketone, Ester und Vertreter anderer Stoffklassen

9. Januar 2024

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