Infomedien

Handlungshilfe UV-Desinfektion

Reicht regelmäßiges Lüften als Maßnahme gegen eine Infektion mit dem Coronavirus nicht aus, kann die Desinfektion mit UV-Strahlung eine Lösung sein. Jedoch bergen die anwendbaren Verfahren unterschiedliche Risiken. 

Der Einsatz gekapselter Geräte zur Luftreinigung stellt zum Beispiel eine geringe Gefährdung dar. Bleiben Beschäftigte jedoch ungeschützt, können sie akute Entzündungen an Haut und Augen erleiden. Auch kann es zu Langzeitschäden wie etwa Hautkrebs oder grauem Star kommen. Wenn die keimtötende Wirkung der UV-Strahlung dennoch eingesetzt werden soll, hilft die neue erschienene „Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung von UV-C-Geräten zur Luft- und Oberflächendesinfektion an Arbeitsplätzen“. Sie beleuchtet detailliert mögliche Verfahren samt Risiken und nennt die passenden Schutzmaßnahmen.

www.dguv.de 
 

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15. Juni 2022

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