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Der Einsatz gekapselter Geräte zur Luftreinigung stellt zum Beispiel eine geringe Gefährdung dar. Bleiben Beschäftigte jedoch ungeschützt, können sie akute Entzündungen an Haut und Augen erleiden. Auch kann es zu Langzeitschäden wie etwa Hautkrebs oder grauem Star kommen. Wenn die keimtötende Wirkung der UV-Strahlung dennoch eingesetzt werden soll, hilft die neue erschienene „Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung von UV-C-Geräten zur Luft- und Oberflächendesinfektion an Arbeitsplätzen“. Sie beleuchtet detailliert mögliche Verfahren samt Risiken und nennt die passenden Schutzmaßnahmen.
www.dguv.de
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15. Juni 2022