Sicher arbeiten

BEM: eingliedern statt ausmustern

Gutes Personal zu finden, ist das eine, es zu halten, das andere – gerade in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) trägt dazu bei, eine dauerhafte und gesunde Zusammenarbeit zu sichern.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement kann helfen, in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Gelingt ein BEM-Verfahren, stärken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur Betroffene, sie fördern zugleich den Gesundheitsschutz für alle im Unternehmen – wenn zum Beispiel neue ergonomische Arbeitsmittel angeschafft werden, die von allen genutzt werden können. Das BEM hat auch betriebswirtschaftliche Vorteile, denn neben weniger Fehlzeiten sinken beispielsweise die Kosten für Lohnfortzahlungen oder der Aufwand, auf einem umkämpften Arbeitsmarkt neue Leute zu suchen.

„Ein gut gemachtes BEM hilft beiden Seiten: Betriebe können Mitarbeiter und ihr Know-how halten – am besten bis zur Rente. Und Beschäftigte, die länger krank sind, haben eine echte Chance weiterzuarbeiten“, sagt Dr. Ute Pohrt, Leiterin der Abteilung Gesundheit bei der BG BAU.
 

BEM – warum eigentlich?

Unternehmen müssen Beschäftigten ein BEM anbieten, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Wichtig: Gemeint ist ein Zeitraum von zwölf Monaten, nicht das Kalenderjahr – ausgehend von der aktuellen Erkrankung. Die BEM-Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und für alle Mitarbeitenden, egal, ob fest angestellt, befristet beschäftigt, Aushilfskraft oder Auszubildende. Für Beschäftigte ist das BEM freiwillig. Sie können das Angebot also annehmen oder ablehnen. „Umso wichtiger ist es, dass sie die Vorteile des BEM kennen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten deutlich machen, dass es um die gemeinsame Suche nach Lösungen geht und Betroffene keine Angst haben müssen, aufgrund ihrer Krankheit die Arbeit zu verlieren“, so Dr. Pohrt.
 

Was sollten Sie tun, wenn Beschäftigte mehr als sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres zusammengerechnet fehlen?

  • Nehmen Sie Kontakt mit den Beschäftigten auf und bieten Sie ein BEM an (am besten schriftlich).
  • Analysieren Sie in Gesprächen die Belastungssituation und suchen Sie gemeinsam Lösungen.
  • Vereinbaren Sie Maßnahmen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und/oder einer künftigen vorzubeugen, und setzen Sie diese um.
  • Überprüfen Sie die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen und steuern Sie gegebenenfalls nach.


Vertrauen hilft

Das BEM ist ein ergebnisoffener Such- und Klärungsprozess. Weil jeder Betrieb anders ist und jeder Einzelfall individuelle Lösungen braucht, gibt der Gesetzgeber keinen festen Ablauf vor. Vielmehr sollen Unternehmen in gemeinsamen Gesprächen mit BEM-Berechtigten herausfinden, was sie brauchen, um gut und gesund arbeiten zu können. Es sollte zum Beispiel geklärt werden, wie die Belastungssituation aussieht, ob der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder ob eine andere Tätigkeit sinnvoll ist und was der Betrieb oder auch die oder der Beschäftigte tun kann. Dr. Pohrt: „Die Betroffenen stehen im Mittelpunkt und entscheiden, was sie von sich preisgeben. Deshalb ist gegenseitiges Vertrauen wichtig.“
 

Wer kann unterstützen?

Eine beratende Rolle können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte spielen. Aber Achtung: Sollen sie beteiligt werden, brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Einverständnis der betroffenen Beschäftigten. Dasselbe gilt für weitere mögliche Akteure, wie Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Rehabilitationsträger.

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Auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Diensts (AMD) der BG BAU begleiten BEM-Verfahren. Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktion beim AMD, berichtet: „In vertraulichen Gesprächen mit den Beschäftigten klären sie mögliche krankheitsbedingte Beeinträchtigungen ab und loten aus, wie sich diese auf die Tätigkeit oder die Arbeitsplatzgestaltung auswirken und welche Maßnahmen erforderlich sind.“ Die Präventionsfachkräfte von AMD und BG BAU unterstützen außerdem bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen. Sie geben Hinweise zu notwendigen Anpassungen und möglichen berufsspezifischen Rehabilitationsmaßnahmen.
 

Die Fachleute der BG BAU und des AMD der BG BAU...

  • ... beraten bei der Umsetzung von BEM-Verfahren und unterstützen bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten.
  • ... unterstützten bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und schlagen technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen vor.

Ansprechpartnersuche BG BAU: https://ansprechpersonen.bgbau.de


Schritt für Schritt zurück in die Arbeit

Haben Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam Lösungen gefunden, kann die Umsetzung beginnen. „Wichtig ist, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in dieser sensiblen Zeit mit den Betroffenen im Gespräch bleiben und fortlaufend schauen, was sie im Betrieb tun können“, rät Dr. Pohrt. Am Ende des BEM steht im Idealfall das Ergebnis: Die vereinbarten Maßnahmen helfen den Beschäftigten, dauerhaft im Unternehmen zu bleiben, und beugen einer erneuten Erkrankung vor.

Weiterführende Informationen:
Broschüre zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Musterpräsentation und Handout zum BEM | Suchtext: d1182919

11. September 2023

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