DGUV Regel 112-190, Benutzung von Atemschutzgeräten
Bild: DGUV
Infomedien

Atemschutzgeräte – Regel überarbeitet

Aktualisierte DGUV Regel mit umfassenden Hinweisen zur sicheren Verwendung.

Grundlegend überarbeitet wurde die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Diese persönliche Schutzausrüstung kommt zum Einsatz, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass mit luftgetragenen Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder auch Sauerstoffmangel gerechnet werden muss. Die Broschüre hilft bei der Auswahl, dem Einsatz sowie der Benutzung und Wartung von Atemschutzgeräten. Sie vermittelt unter anderem detaillierte Informationen zur Gebrauchsdauer, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder Eignungsuntersuchung sowie zur Funktionsbeschreibung der Atemschutzgeräte. Die DGUV Regel enthält keine spezifischen Regeln für pandemische Ereignisse wie die andauernde Coronapandemie.

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6. Oktober 2023

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