- Der körperliche Ausgleich und nicht der sportliche Wettkampf muss im Vordergrund stehen. Die Teilnahme soll die Leistungsfähigkeit erhalten.
- Der Betriebssport muss regelmäßig, im Durchschnitt mindestens einmal monatlich, ausgeübt werden. Bei saisonabhängigen Sportarten muss er innerhalb der jeweiligen Saison regelmäßig angeboten und besucht werden.
- Das Sportangebot muss vom Unternehmen organisiert sein. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gibt etwa die Zeiten vor oder stellt die Räumlichkeiten/Sportgeräte zur Verfügung. Sportgruppen, die Beschäftigte eigeninitiativ gründen, sind nicht von der Unfallversicherung abgedeckt.
- Übungszeit und -dauer müssen in einem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, was aber nicht bedeutet, dass der Betriebssport während der Arbeitszeit stattfinden muss.
- Der Versicherungsschutz besteht nur für die Beschäftigten. Betriebsfremde Personen dürfen zwar teilnehmen, für sie besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Erfüllt der Betriebssport die genannten Kriterien, so umfasst der Versicherungsschutz auch die Wege von und zu der Sportstätte sowie das Umkleiden und Duschen.