Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Oberstes Gebot ist es, alle Beteiligten bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das gilt insbesondere für das Reinigungsgewerbe, da die Beschäftigten hier etwa durch die Tätigkeit in Krankenhäusern und Pflegeheimen besonders gefährdet sind und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Um Reinigungsunternehmen in der aktuellen Situation zu unterstützen, hat die BG BAU – zum Teil gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks – drei Handlungshilfen erstellt. Ziel ist es, sicheres Arbeiten während der Pandemie zu ermöglichen.
Die Handlungshilfen unterscheiden sich nach den Tätigkeitsfeldern „Reinigung innerhalb von Gesundheitseinrichtungen“, „Reinigung außerhalb von Gesundheitseinrichtungen“ sowie „Reinigung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen“. Sie berücksichtigen die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung in der jeweiligen aktuellen Fassung.
Die aktuellen Handlungshilfen können kostenlos im Medien-Center auf der Webseite der BG BAU mit den entsprechenden Links an den PDF oben oder über die Suche heruntergeladen werden:
www.bgbau.de/medien-center
Die obigen Informationen stammen aus dem Juni 2021. Stets aktuelle Informationen zum Thema Reinigung und Coronavirus finden Sie unter:
www.bgbau.de/reinigung
2. Juni 2022